Asbestsanierung nach TRGS 519 / Asbestentsorgung /Hartasbest
Wie sind ein zugelassener
Fachbetrieb für Asbestsanierung /Asbestentsorgung und Schadstoffentsorgung
gemäß § 9 der Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 und TRGS 521. Wir demontieren und
entsorgen sowohl Hart- und Weichasbest, als auch künstliche Mineralfasern (KMF) und kontaminierte Baustoffe.
Bis vor 20 Jahren war Asbest das am häufigsten verwendete Isoliermaterial beim
Brandschutz. Asbest wurde in sehr großem Umfang als Dachdeckung und
Fassadenbekleidung eingesetzt (Asbestzement, z. B. Eternit).
Das betrifft hinsichtlich Hartasbest zum Beispiel:
- Außenfassaden,
- Dächer,
- Hallenverkleidungen,
- Rohrleitungen,
- Lüftungssysteme,
- Flanschdichtungen und
- asbesthaltige Eternit-Platten.
Zu unseren Referenzen
Anfang der 80er Jahre begann man auf die gesundheitsschädliche Wirkung von
Asbestfasers zu reagieren. In Folge des Verschleißes der Materialien werden die
gesundheitsgefährdenden Asbestfasern in die Umgebung freigesetzt. Das war der Beginn der Asbestsanierung.
Die bei Abbruch, Sanierung und Entsorgung freigesetzten Asbestfasern erfordern zum
Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B.
Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugvorrichtungen und Befeuchten.
In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) sind die
besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und
Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der
Entsorgung (also der Asbestsanierung) definiert.
Zum Schutz der Arbeitskräfte werden regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Zusätzliche Maßnahmen bei Asbestsanierungsmaßnahmen bieten Sicherheit für die Arbeitskräfte.
Nach TRGS 519 ist vor Beginn der Asbestsanierungsarbeiten der zuständigen Behörde ein
Arbeitsplan vorzulegen. Dieser
enthält:
- Stoffliche Zusammensetzung
und die Eigenschaften der asbesthaltigen Gefahrstoffe
- Zeitraum der Arbeiten
- Ort und Art der Ausführung
- Anzahl der Arbeitskräfte
- Beschreibung des
Arbeitsverfahrens
- Angaben über
Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
- Maßnahmen bzw.
Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontaminierung der Arbeitskräfte, die im
Gefahrenbereich arbeiten
- Nachweis der vorgesehenen
ordnungsgemäßen Entsorgung (Art und Ort)
Asbestsanierung kann dementsprechend nicht jeder machen. Unser Unternehmen
hat seine technische und personelle Kompetenz für Asbestsanierung bei Hartasbest und Weichasbest nachgewieisen. Auf regelmäßigen staatlich
anerkannten Lehrgängen erwerben unsere Mitarbeiter das erforderliche
Fachwissen im Umgang mit Asbest.
Zur Kontaktaufnahme können Sie auch unser Kontaktformular verwenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.