Allgemeines
Chemische Rückstände in Baustoffen, die in der Vergangenheit
jahrelang verbaut wurden, gefährden die Gesundheit der Nutzer. Unser
Unternehmen, die Senft GmbH, hat sich unter anderem auf die Entsorgung
von Gefahrstoffen in Gebäuden wie Asbest, künstliche Mineralfasern,
PCB, PAK usw. spezialisiert.
Wir verfügen über die nötigen Zulassungen und Erfahrungen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
PCB und PAK
Der Begriff PCB umfasst eine Gruppe von 209 synthetisch
hergestellten Chemikalien, die mit vollem Namen polychlorierte Biphenyle
heißen.
Die PCB werden chemisch der Gruppe der aromatischen Kohlenwasserstoffe zugeordnet.
Grundstoff des PCBs ist das Biphenyl, an das bis zu zehn Chloratome
gebunden werden können. So entstehen bis zu 209 Varianten von PCB, die
man auch als PCB-Kongenere bezeichnet.
PCB wird durch die Chlorierung von Biphenyl erstellt, wobei die Stärke des PCB von der Chlorierungsstufe abhängt.
Verwendet wurde PCB zur Isolation von Kondensatoren und Transformatoren, in Hydrauliköl, aber auch in Lacken, Harzen, Kunststoffen, Druckerfarben, Klebstoffen und
dauerelastischen Fugendichtmassen. Auch nicht PCB-kontaminierte
Gegenstände können mit der Zeit PCB aufnehmen und so die Raumluft
kontaminieren.
Sollte dann ein Grenzwert an Luftkontamination gemessen werden, der
gesundheitsschädlich auf die Menschen einwirkt, ist eine Sanierung meist
unumgänglich.
PCB ist ein Stoff, der in sehr vielen Fällen seine Anwendung gefunden hat, und stellt bis heute eine latente Gefahr für den Menschen dar.
Die gesundheitlichen Probleme, die durch PCB ausgelöst werden:
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allgemeine Schwäche
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Kopfschmerzen
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Sehschwäche
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Haarausfall
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Schwächung des Immunsystems
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Verhaltensänderungen
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Wachstumsverzögerungen bei Kindern
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Bildung von Lungenödemen
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Schädigungen der Leberfunktionen
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Chlorakne
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Lidödeme
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Überpigmentierung einzelner Hautpartien
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Verfärbung von Finger- und Zehennägeln
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chronische Bronchitis
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erhöhte Krebsrate
Die Symptome treten meist erst mit der chronischen Aufnahme PCBs durch die Luft oder durch verseuchte Lebensmittel auf.
Entsorgung von PCB-kontaminiertem Material
Es gibt verschiedene Methoden der PCB-Sanierung. Die erste Methode bezeichnet die Entfernung von Primärquellen. Dabei handelt es sich um
Produkte, denen zur Verbesserung der Elastizität oder des Flammschutzes
PCB zugeführt wurde. Dazu zählt vor allem Fugenmaterial. Häufig haben
sie einen sehr hohen PCB-Gehalt, er schwankt zwischen 1.000 mg/kg und
300.000 mg/kg. Die zweite Methode bei einer PCB-Sanierung ist die räumliche Trennung. Die dritte die Beschichtung der sekundär belasteten
Oberfläche. Bei Sekundärquellen handelt es sich meist um Gegenstände
oder Bauteile, die lange Zeit einer PCB-Belastung ausgesetzt waren, zum
Beispiel Teppiche, Mobiliar und Linoleum-Böden. Oft nehmen sie PCB aus
der Raumluft auf und geben es wieder ab. Daraus resultiert je nach
Material eine geringere oder stärkere Belastung.
Wir entsorgen z. B. auch:
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PCB-haltige Decken- und Wandplatten
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PCB-haltige Fugen- und Dichtungsmaterialien
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PCB-haltige Anstriche und Putze
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Materialien mit PCB-haltigen Klebstoffen
Bei der Entfernung von PCB kontaminiertem Material mit einem Gehalt >
50 mg/kg fällt das Material unter das Abfallverzeichnis der
Europäischen Verordnung und das Laga-Merkblatt und muss ihrer Gefährlichkeit nach von spezialisierten Fachkräften wie von der Senft GmbH fachgerecht entsorgt werden.
Weitere aromatisierte Kohlenwasserstoffe
Neben PCB gibt es noch 209 weitere Arten der aromatisierten Kohlenwasserstoffe.
Dabei sind besonders wichtig PCP und PAK.
Beide ähneln dem oben beschriebenen Produkt in vielfältiger Weise.
Die Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, sind vergleichbar mit denen von PCB.
Sollten die oben genannten Gesundheitsschäden bei Ihnen oder Ihren
Mitbewohnern aufgetreten sein, oder wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus
sanieren lassen wollen, steht die Senft GmbH gern bereit, Sie zu beraten.
Zulassung
Die Anforderungen, die kontaminiertes Material in der Sanierung
und der Entsorgung stellt, können nur von ausgebildeten Fachkräften bewältigt werden - wie der Senft GmbH.
Die jeweiligen Arbeiten müssen gemäß der BR 128 (BGR 128, Anhang 6B –
Gebäudeschadstoffe) bei den Behörden angemeldet werden und dürfen nur
von geschulten Fachkräften ausgeführt werden.
Zur Kontaktaufnahme können Sie auch unser Kontaktformular verwenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.