Gefahrstoffe entsorgen / Gefahrstoffentsorgung
Sanierung und Entsorgung
von künstlichen Mineralfasern (KMF)
nach TRGS 521
Bei der
Sanierung und Entsorgung von Künstlichen Mineralfasern (KMF) und
Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um eine
Faserfreisetzung und damit Gefahren für Mensch
und Umwelt zu unterbinden.
Diese Abfälle
gelten als besonders überwachungsbedürftig. Die TRGS 521 beschreibt
technischen und organisatorischen Maßnahmen, für Abbau und
Deponierung.
Wir verfügen über die entsprechenden Zulassungen.
Die Künstlichen Mineralfasern (KMF) sind meist als Mineralwollein
Gebäuden als Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt.
z. B.
- Fassaden
- Innenwände/Leichtbauplattenwände
- Akustikdecken
- Trittschalldämmung
- Mineralfaserhaltiger Putz
- Fußböden im Dachausbau
- Rohrleitungsisolierungen
- Wärmedämmung in Rollladenkästen
- Rohrleitungsisolierungen
- Spritzisolierung
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